Lehrgänge des JRK im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. sind seit dem 27.05.2016 im Sinne der VO BzG BW als Bildungseinrichtung im ehrenamtlichen Bereich anerkannt. Werktätige können für bis zu 5 Tage im Jahr bei ihrem Arbeitgeber Bildungszeit beantragen. Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn des Lehrganges beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Eine Antragsvorlage findet sich bei Bedarf hier. Arbeitgeber müssen innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung geben.

Weitere Informationen zum Bildungszeitgesetz gibt es unter www.bildungszeit-bw.de.