Um als Ausbilder*in in der Gruppenleitungsgrundausbildung auf Kreis- und Landesebene tätig sein zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Erste-Hilfe-Ausbildung (Erste Hilfe Kurs)
- Teilnahme an einem Rotkreuzeinführungsseminar
- erfolgreiche Teilnahme an einer JRK-Gruppenleitungsgrundausbildung bzw. Nachweis einer pädagogischen Berufsausbildung/Qualifikation in Abstimmung mit dem Landesverband
- erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang JRK-Rahmenkonzeption
- Hospitationen in bis zu drei Gruppenleitungsgrundausbildungen
- Teilnahme an mindestens einer Teamerfortbildung alle zwei Jahre
Der Träger dieser Ausbildung ist der Landesverband.
Zu den Veranstaltungsterminen