Um als Ausbilder*in in der Gruppenleitungsgrundausbildung auf Kreis- und Landesebene tätig sein zu können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (Erste- Hilfe-Kurs)
  • Teilnahme an einem Rotkreuz-Einführungsseminar
  • erfolgreiche Teilnahme an einer JRK-Gruppenleitungsgrundausbildung bzw. Nachweis einer pädagogischen Berufsausbildung/Qualifikation in Abstimmung mit dem Landesverband

Die Überprüfung der jeweiligen Voraussetzungen obliegt dem Landesverband. Der Träger dieser Ausbildung ist der Landesverband. Nähere Informationen zur Qualifizierung finden sich in der JRK-Ausbildungsordnung.

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