Im Sinne der Nachwuchskräfteförderung besteht die Möglichkeit, JRK-Mitglieder ab 13 Jahren durch eine Ausbildung zur Junior-Gruppenleitung (Junior-GL) an kleinere Verantwortungsbereiche im Gruppenalltag heranzuführen.

Vorgaben zum Einsatz von Junior-GL im Jugendrotkreuz:

  • Die Ausbildung orientiert sich in Inhalt, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Rahmenbedingungen des Lehrganges am jeweils gültigen Ausbildungsleitfaden (Junior-GL).
  • Die Ausbildung kann zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr erfolgen, entsprechend der persönlichen Reife, in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Ausbildungsleitung ab 12 Jahren
  • Die Entscheidung für die Zulassung zur Ausbildung liegt bei der/dem Ausbildungsleitenden.
  • Zur Ausbildungsleitung zugelassen sind der/die KJL, eine hauptamtliche pädagogisch qualifizierte Person, bzw. eine vom KJL zu bestimmende entsprechend geeignete Person oder ein*e Kreisverbands-Teamer*in bzw. bei Bedarf ein*e Teamer*in des Landesverbandes.
  • Der/die Junior-GL ersetzt nicht die stellvertretende Gruppenleitung. 
  • Die Qualifikation wird durch die erfolgreich absolvierte Gruppenleitergrundausbildung abgelöst, andernfalls erlischt sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres. 

Der Träger der Ausbildung ist der Kreisverband.