Um als Ausbilder*in in der Streitschlichtendenausbildung auf Kreis- und Landesebene sowie in Schulen tätig sein zu können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindesalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Kurs)
  • Teilnahme an einem Rotkreuz-Einführungsseminar
  • Teilnahme am Lehrgang "Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung" (alternativ andere pädagogische Qualifikation in Absprache mit dem Landesverband)
  • erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zum / zur JRK-Streitschlichtenden
  • erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zum / zur JRK-Streitschlichtungs-Teamenden
  • Hospitation in bis zu drei Ausbildungen von JRK-Streitschlichtenden oder Streitschlichtungs-Treffen
  • Teilnahme an mindestens einer Streitschlichtungsfortbildung alle drei Jahre

Die Voraussetzungen entfallen für Schullehrkräfte und Schulsozialarbeiter*innen, die an der entsprechenden Lehrkräftefortbildung teilnehmen.

Der Träger dieser Ausbildung ist der Landesverband.

Die Ausbildung wird auch als JRK-Teamenden-Fortbildung anerkannt. Für JRK-Teamer ist die teilnahme ohne vorherige Streitschlichtungsausbildung möglich.

Nächster Termin: 2. - 4. Februar 2024 und 15. - 17. März 2024

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Wer schonmal ins Programm schnuppern möchte, kann dies in der Arbeitshilfe Streitschlichtung für Kreisverbände, die es hier gibt.