Kinder- und Jugendarbeit

Allgemeine Jugendarbeit

Jugendarbeit ist ein Sammelbegriff für alle pädagogischen Maßnahmen, die sich auf Kinder und Jugendliche beziehen, und weder von Eltern noch von der Familie eingeleitet und verantwortet werden, sondern von Trägern der Jugendarbeit. 

Die drei Säulen der Pädagogik sind entsprechend Familie, Schule und Jugendarbeit.

Als eigenständiger Jugendverband innerhalb des Roten Kreuzes ist das Jugendrotkreuz ein wichtiger Träger von Jugendarbeit. Damit verbinden sich auch einige rechtliche Voraussetzungen, die in der Jugendarbeit beachtet werden müssen.

Das Jugendrotkreuz möchte in der Jugend den Rotkreuzgedanken wecken, pflegen und in die Tat umsetzen. Erstere beinhaltet ebenso Spiel, Spaß, Sport, Freude, Basteln, Kochen, sinnvolle Freizeitbeschäftigung usw.

Die allgemeine Jugendarbeit wird durch eine gesetzliche Grundlage unterstützt (Soz.Ges.), wodurch man auch einige Zuschüsse erhält, etwa aus dem Landesjugendplan, von Stadt bzw. Gemeinde, von Mitteln des Kreisjugendrings…

Wer bietet Jugendarbeit an?

  • Jugendverbände
  • Kreis- und Stadtjugendringe
  • Kirchen
  • Kommunen (Jugendhäuser, Jugendtreffs…)

Schwerpunkte der Jugendarbeit 

  • Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
  • Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugenderholung
  • Jugendberatung
  • Bildungsauftrag gemäß Jugendbildungsgesetz (siehe JBG § 4)

Strukturen der Jugendarbeit

  • Freiwilligkeit der Teilnahme
  • Vielfalt der Organisationen und Träger
  • Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen
  • Mitbestimmung, Mitgestaltung, Selbstorganisation
  • Ergebnis- und Prozessoffenheit
  • Lebenswelt- und Alltagsorientierung, Anknüpfen an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
  • Überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit

Ziele der Jugendarbeit

  • Überblick über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Artikel 1 bzw. das SGB VIII
  • Wissen, woher man finanzielle Mittel bekommt (Stadt-/ Kreisjugendringe)
  • Gesetzliche Legitimationen
  • Vernetzung mit anderen Trägern der Jugendarbeit

Filmtipp: Wie tickt das JRK (JRK Bawü)