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Landesjugendplan Zuschüsse
Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz).
Es können Zuschüsse beantragt werden für:
Förderung der Jugenderholung (Pädagogische Betreuende inkl. Förderung finanziell schwächer Gestellte)
Förderung der außerschulischen Jugendbildung (Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen)
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
Projekte mit Bildungscharakter
Die aktuellen Richtlinien findet ihr auf www.jugendarbeitsnetz.de.unter der Rubrik Geld.
Allgemeine Informationen:
Die Antragsfrist bei der Verbandszentrale für die einzelnen Bereiche endet am 15.02. des jeweiligen Bewilligungsjahres
Die Verwendungsnachweise müssen spätestens 3 Wochen nach Durchführung der Verbandszentrale (LV) vorliegen.
Weitergabevertrag zwischen Verbandzentrale (LV) und Letztempfänger (KV) muss vorliegen, sonst erfolgt keine Auszahlung der Zuschüsse.
Die beantragten Zuschüsse dürfen nur für die Jugendarbeit verwendet werden.
Teilnehmendenlisten sollen aus Datenschutzgründen nicht mehr weitergegeben werden
Im Falle einer Prüfung seitens des Regierungspräsidiums müssen alle Unterlagen auf Anforderung kurzfristig vorgelegt werden.
Veranstaltungen mit verbandsspezifischen Themen können nicht bezuschusst werden.
JRK-Gruppen aus den Ortsvereinen wenden sich bitte an Ihren zuständigen Kreisverband. Der Dachverband nimmt keine direkt verschickten Anträge/Verwendungsnachweise an.
Der aktuelle Tagesfördersatz beträgt aktuell 25 €/Tag/TN
Der Eigenanteil je Maßnahme beträgt mindestens 10 % (keine Vollfinanzierung)
Zuschüsse werden nur für Maßnahmen gewährt, die in Baden-Württemberg stattfinden.
Pädagogisch Betreuende
Betreuerschlüssel 5:1
Bis zu 25 € pro Tag pro Betreuende
Mindestens 5 Teilnehmende
Altersspanne der Teilnehmenden 6-26 Jahre
Mindestens 4 Tage, maximal 21 Tage förderfähig
Betreuungspersonen müssen im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein.
Betreuende sollen mindestens 18 Jahre alt sein, bzw. 16 Jahre alt, wenn die Leitung mind. 18 Jahre alt ist.
Ab sofort dürfen vom Zuschuss Rücklagen gebildet werden, die Beschaffungen und Reparaturen von Zeltlagerausstattung abdecken (max. 25% des Jahreszuschusses)
Finanziell schwächer Gestellte:
Dem Veranstalter obliegt die Entscheidung wer finanziell schwächer gestellt ist.
Keine Vollfinanzierung – Eigenanteil mind. 10%
Bis zu 25 € pro Tag pro Teilnehmende
Nur möglich, wenn für die Maßnahme auch pädagogisch Betreuende abgerechnet werden.
Zur Reduzierung des Teilnehmendenbeitrags
Der Träger der Veranstaltung muss einen eigenen angemessenen Beitrag zur Unterstützung der Teilnehmenden erbringen
Antrag A22-1 muss von Sorgeberechtigten ausgefüllt werden, dieser Antrag verbleibt im Kreisverband
Lehrgänge müssen nach der Lehrgangsplanung zur Erreichung des Lehrgangsziels geeignet sein und jugendpflegerische oder staatspolitische Themen haben.
Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
Teilnehmende müssen mind. 14 Jahre alt sein
Mindestens 5 Teilnehmende
Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich beim Träger beschäftigt.
Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung
Anträge
Aus- und Fortbildung
JugendleiterInnen
Antragsfrist 15.02.
Abfrage durch Verbandszentrale
Verwendungsnachweise
Aus- und Fortbildung
JugendleiterInnen
Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung
V31- 1
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen:
Müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trägers sein. Hierzu gehört z.B. die gezielte Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen und technologischen Jugendbildung.
Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
Altersspanne der Teilnehmenden 14-26 Jahre
Mindestens 5 Teilnehmende
Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich
Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung
Anträge
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
Antragsfrist 15.02.
Abfrage durch Verbandszentrale
Verwendungsnachweise
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung
V32- 1 + Veranstaltungsprogramm
Projekte mit Bildungscharakter:
Es werden Aktivitäten bezuschusst, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und außerhalb der Gruppenstunden ablaufen müssen
Bis zu max. 50% des anerkannten Gesamtaufwands, max. 5.000 € pro Projekt
Es sind mindestens 5 Stunden Programm gefordert
Darf keinen Lehrgangs,- Seminar- oder Freizeitcharakter haben
Anträge
Projekte mit Bildungscharakter
Antragsfrist 15.02.
A33 – 1 + Kostenaufstellung
Verwendungsnachweise
Projekte mit Bildungscharakter
Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung
V33 - 1 + Kostenaufstellung
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