Landesjugendplan Zuschüsse

Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz).

Es können Zuschüsse beantragt werden für:

  • Förderung der Jugenderholung (Pädagogische Betreuende inkl. Förderung finanziell schwächer Gestellte)
  • Förderung der außerschulischen Jugendbildung (Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen)
  • Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
  • Projekte mit Bildungscharakter

Die aktuellen Richtlinien findet ihr auf www.jugendarbeitsnetz.de.unter der Rubrik Geld.

Allgemeine Informationen:

  • Die Antragsfrist bei der Verbandszentrale für die einzelnen Bereiche endet am 15.02. des jeweiligen Bewilligungsjahres
  • Die Verwendungsnachweise müssen spätestens 3 Wochen nach Durchführung der Verbandszentrale (LV) vorliegen.
  • Weitergabevertrag zwischen Verbandzentrale (LV) und Letztempfänger (KV) muss vorliegen, sonst erfolgt keine Auszahlung der Zuschüsse.
  • Die beantragten Zuschüsse dürfen nur für die Jugendarbeit verwendet werden.
  • Teilnehmendenlisten sollen aus Datenschutzgründen nicht mehr weitergegeben werden
  • Im Falle einer Prüfung seitens des Regierungspräsidiums müssen alle Unterlagen auf Anforderung kurzfristig vorgelegt werden.
  • Veranstaltungen mit verbandsspezifischen Themen können nicht bezuschusst werden.
  • JRK-Gruppen aus den Ortsvereinen wenden sich bitte an Ihren zuständigen Kreisverband. Der Dachverband nimmt keine direkt verschickten Anträge/Verwendungsnachweise an.
  • Der aktuelle Tagesfördersatz beträgt aktuell 25 €/Tag/TN
  • Der Eigenanteil je Maßnahme beträgt mindestens 10 % (keine Vollfinanzierung)
  • Zuschüsse werden nur für Maßnahmen gewährt, die in Baden-Württemberg stattfinden.

Pädagogisch Betreuende

  • Betreuerschlüssel 5:1
  • Bis zu 25 € pro Tag pro Betreuende
  • Mindestens 5 Teilnehmende
  • Altersspanne der Teilnehmenden 6-26 Jahre
  • Mindestens 4 Tage, maximal 21 Tage förderfähig
  • Betreuungspersonen müssen im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein.
  • Betreuende sollen mindestens 18 Jahre alt sein, bzw. 16 Jahre alt, wenn die Leitung mind. 18 Jahre alt ist.
  • Ab sofort dürfen vom Zuschuss Rücklagen gebildet werden, die Beschaffungen und Reparaturen von Zeltlagerausstattung abdecken (max. 25% des Jahreszuschusses)

Finanziell schwächer Gestellte:

  • Dem Veranstalter obliegt die Entscheidung wer finanziell schwächer gestellt ist.
  • Keine Vollfinanzierung – Eigenanteil mind. 10%
  • Bis zu 25 € pro Tag pro Teilnehmende
  • Nur möglich, wenn für die Maßnahme auch pädagogisch Betreuende abgerechnet werden.
  • Zur Reduzierung des Teilnehmendenbeitrags
  • Der Träger der Veranstaltung muss einen eigenen angemessenen Beitrag zur Unterstützung der Teilnehmenden erbringen
  • Antrag A22-1 muss von Sorgeberechtigten ausgefüllt werden, dieser Antrag verbleibt im Kreisverband
  • Weiter Informationen gibt es hier: Wer ist finanziell schwächer gestellt?

Anträge

Pädagogisch BetreuendeAntragsfrist 15.02.Abfrage durch Verbandszentrale
Finanziell schwächer GestellteAntragsfrist 15.02.Abfrage durch Verbandszentrale
Finanziell schwächer GestellteMindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung

A22 - 1für Sorgeberechtige

(verbleibt bei KV)

Verwendungsnachweise

Pädagogisch BetreuendeInnerhalb 3 Wochen nach Durchführung V21 - 1
Finanziell schwächer GestellteInnerhalb 3 Wochen nach DurchführungV22 - 1

Aus- und Fortbildung JugendleiterInnen:

  • Lehrgänge müssen nach der Lehrgangsplanung zur Erreichung des Lehrgangsziels geeignet sein und jugendpflegerische oder staatspolitische Themen haben.
  • Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
  • Teilnehmende müssen mind. 14 Jahre alt sein
  • Mindestens 5 Teilnehmende
  • Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
  • ½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
  • 1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
  • Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich beim Träger beschäftigt.
  • Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
  • Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung

Anträge

Aus- und Fortbildung

JugendleiterInnen

Antragsfrist 15.02.Abfrage durch Verbandszentrale

Verwendungsnachweise

Aus- und Fortbildung

JugendleiterInnen

Innerhalb 3 Wochen nach Durchführung V31- 1

Themenorientierte Bildungsmaßnahmen:

  • Müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trägers sein. Hierzu gehört z.B. die gezielte Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen und technologischen Jugendbildung.
  • Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
  • Altersspanne der Teilnehmenden 14-26 Jahre
  • Mindestens 5 Teilnehmende
  • Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
  • ½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
  • 1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
  • Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich
  • Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
  • Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung

Anträge

Themenorientierte BildungsmaßnahmenAntragsfrist 15.02.Abfrage durch Verbandszentrale

Verwendungsnachweise

Themenorientierte BildungsmaßnahmenInnerhalb 3 Wochen nach Durchführung V32- 1 + Veranstaltungsprogramm

Projekte mit Bildungscharakter:

  • Es werden Aktivitäten bezuschusst, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und außerhalb der Gruppenstunden ablaufen müssen
  • Bis zu max. 50% des anerkannten Gesamtaufwands, max. 5.000 € pro Projekt
  • Es sind mindestens 5 Stunden Programm gefordert
  • Darf keinen Lehrgangs,- Seminar- oder Freizeitcharakter haben

Anträge

Projekte mit BildungscharakterAntragsfrist 15.02.A33 – 1 + Kostenaufstellung

Verwendungsnachweise

Projekte mit BildungscharakterInnerhalb 3 Wochen nach Durchführung V33 - 1 + Kostenaufstellung
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