Junior-GL

Ausbildung und Qualifikation

Die Junior-Gruppenleiter:innen-Ausbildung qualifiziert die  Junior-Gruppenleitung (Junior-GL) dazu, Gruppenstunden in Anwesenheit einer  ausgebildeten Gruppenleitung durchzuführen. Eine Teilnahme ist i.d.R. ab 13 Jahren, in  Ausnahmefällen ab 12 Jahren möglich.  
Die Qualifikation wird durch die Jugendgruppenleiter:innen-Ausbildung nach JuLeiCa Standards (Teilnahme i.d.R. ab 16 Jahren) „abgelöst“ bzw. erlischt automatisch mit Vollendung  des 18. Lebensjahres.

Inhalte der Ausbildung

Es handelt sich um eine eintägige Veranstaltung, in deren Rahmen  in Praxis und Theorie die unten aufgeführten Themen behandelt werden. Ziel ist neben dem Erwerb von Wissen und einem Methoden-Repertoire auch das eigene Ausprobieren und  Aktivwerden.

  • Ziele, Aufgaben und Vielfalt des JRK; JRK-Säulenmodell  
  • Aufbau, Planung, Gestaltung und Durchführung von Gruppenstunden  o Feedback geben und nehmen  
  • Einführung in Methoden  
  • Einführung in die Spielepädagogik  
  • Einführung in die Aufsichtspflicht

     

Rolle der Junior-GL

Junior-GL:innen sind nicht nur ein „normales“ teilnehmendes Mitglied einer JRK-Gruppe, sie können gleichzeitig die Aufgaben der Gruppenleitung kennenlernen.

Mehrwert

Durch die eigenständige, durch die Gruppenleitung begleitete Vorbereitung und  Durchführung von Gruppenstunden bzw. Gruppenstundenteilen, kann die Junior-GL erste  Erfahrungen in der Gruppenleiter:innen-Rolle sammeln, Verantwortung für andere TN:innen  übernehmen, Kontakte knüpfen, und sich inhaltlich und methodisch ausprobieren. Die Gruppenleitung ist hierbei Ansprechpartner:in und Feedbackgeber:in.  
Die Junior-Gruppenleiter:innen-Ausbildung dient optimalerweise als Basis einer späteren  Jugendgruppenleiter:innen-Ausbildung sowie dem „Hineinwachsen“ in eine Leitungsfunktion im Jugendrotkreuz bzw. DRK.

Leitung der Ausbildung

Ausbildungsleiter:in bzw. Referent:in ist entweder ein:e Teamer:in  des durchführenden Kreisverbandes oder des Landesverbandes, die Kreisjugendleitung, oder  eine von der KJL bestimmte geeignete Person.  
Die Veranstaltung findet im Kreisverband statt, wobei sich mehrere Kreisverbände zur Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung zusammenschließen können.
 


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