Das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. hat eine Handreichung mit dem Titel „112 – Jeder kann ein Helfer sein“ entwickelt, die sich an die Arbeitshilfe „Ich kann helfen!“ anlehnt. Sie richtet sich an Erzieher/-innen und pädagogische Fachkräfte außerhalb und innerhalb des DRK, die Kindern erste Einblicke in die Erste Hilfe geben möchten.
Außerdem bietet sie die Möglichkeit das Verhüten von Unfällen spielerisch, kindgerecht und handlungsorientiert in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen umzusetzen.
Jeden Tag passieren im Kindergarten kleine Unfälle. Die Kinder werden daher schon sehr früh mit kleineren Notsituationen konfrontiert. Was kann ich tun? Wie wichtig ist das Trösten? Wie und wo kann ich Hilfe holen? Mit diesen und vielen weiteren Fragen können sich die Erzieherinnen mit den Kindern auseinandersetzen.
Maßgebliches Ziel ist, dass das Vertrauen der Kinder in ihre eigenen Fähigkeiten gestärkt, mögliche Ängste abgebaut und so die Freude am Helfen entwickelt werden kann.
Die Handreichung enthält viele Ideen und unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten. Da sie in erster Linie für pädagogische Fachkräfte gedacht ist, die durch ihre tägliche Arbeit bereits mit verschiedenen Methoden und didaktischen Materialen vertraut sind, lässt sie viel Spielraum für die eigene Umsetzung.
Die Handreichung kann direkt beim DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. für eine Schutzgebühr von 15,00 € erworben oder kostenlos heruntergeladen werden.
Der Qualipass hält Praxiserfahrungen und Kompetenzgewinne fest, die durch ehrenamtliches Engagement in der Schule, in Vereinen, im Gemeinwesen oder in Projekten, durch Kurse, Auslandsaufenthalte, Praktika oder berufliche Weiterbildungsangebote erworben wurden.
Diese Seite wird für den Schulsanitätsdienst verwendet.
Auf dem Markt gibt es mehrere Taschen für den Schulsanitätsdienst. Hier eine kleine Auswahl:
(Im Rotkreuzshop kann nur durch DRK-Gliederungen bestellt werden, Lehrkräfte und Schulen bestellen über ihren Kreisverband)
Seit mehreren Jahren bestehen nun Kooperationsvereinbarungen mit der BARMER und dem DRK-Landesverband. Die Krankenkasse finanziert jedem neuen Schulsanitätsdienst einen Erste-Hilfe-Rucksack, um diese für den täglichen Gebrauch oder aber für außerschulische Veranstaltungen, wie beispielsweise das Erste-Hilfe-Turnier, einsetzen zu können.
Die BARMER erhält im Gegenzug:
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Schulleitung über die Kooperation mit der BARMER informiert wird und dass die Auftaktveranstaltung möglichst gemeinsam mit einem Vertreter der BARMER erfolgt. Damit wir den Rucksack zeitnah versenden können, bitten wir Sie, uns den FAX-Meldebogen rechtzeitig (14 Tage vorher) zuzusenden.
Das Fax-Formular zur Beantragung des Rucksacks findet sich im Download unten.
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