Das JRK ist als Jugendverband Teil der Gesellschaft. Positive und negative Anteile des Zusammenlebens finden dabei ihren Eingang in Gruppenstunden, Freizeiten und andere Aktionen.
Als Gemeinschaft müssen wir klären, wie besonders in negativen Situationen zu reagieren ist. Extremsituationen, wie die Gefährdung von Kindeswohl, sexuelle Gewalt oder Fremdenfeindlichkeit sollen Ausnahmesituationen im Verband bleiben.
Das heißt, wir bemühen uns durch Prävention, also vorbeugende Maßnahmen, die Wahrscheinlichkeit für Grenzverletzungen gering zu halten.
Vorbeugen heißt zunächst Informieren. Auf dieser Seite sind Informationen für dich zusammengestellt.
Bestürzende Fälle von Vernachlässigung von Kindern in Familien haben eine Ergänzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach sich gezogen. Durch die Festschreibung der Vernetzung von Jugendämtern und Kinder-und Jugendeinrichtungen und die Vorgabe von Handlungsschritten sollen Fälle von Kindeswohlgefährdung besser aufgedeckt und entschärft werden. Es wird ein „Schutzauftrag“ erteilt.
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