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Finanzierung der internationalen Arbeit

Ausdrücklich wird in der Jugendarbeit unterschieden zwischen Jugendbegegnungen und Jugendtourismus: Bei den Jugendbegegnungen darf nicht nur ein Land bereist werden, sondern das Programm muss sich durch Begegnungscharakter und gemeinsame Aktivitäten Jugendlicher auf beiden Seiten auszeichnen. Nur Jugendbegegnungen sind in der Regel zuschussfähig.

 

Sobald Art und Dauer der Maßnahme feststehen, solltet Ihr einen Finanzierungsplan aufstellen: Welche Kosten kommen auf Euch zu? Der klassische Finanzierungsplan für eine IB enthält „Reisekosten“, „Unterkunft und Verpflegung“,“Programmkosten“ (Material, Eintritte...) und die Kategorie „Sonstiges“. Den Finanzierungsplan solltet Ihr mit dem Verantwortlichen für Finanzen (z.B.dem KGF oder dem für das JRK zuständigen Hauptamtlichen im KV) besprechen, der für die Rot-Kreuz-Ebene zuständig ist, auf der Ihr die IB veranstalten wollt.

Der Finanzierungsplan soll auch aufzeigen, woher das Geld für die IB kommen soll. Es gibt - neben der Finanzierung durch Euren OV oder KV - verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für eine Internationale Begegnung zu bekommen. Die meisten Geldgeber verknüpfen allerdings bestimmte Anforderungen an den Inhalt der Maßnahme mit der Förderung. Erkundigt Euch bei Antragstellung genau, welche Bedingungen das sind - es gibt oft ausführliche Richtlinien, die die Kriterien für eine Förderung festlegen. Allem voran stehen natürlich Fördermittel der Kommunen, der Kreise, des Landes, des Bundes oder gar europäische Fördermittel. Oft werden diese dadurch beschränkt, dass nicht gleichzeitig 2 Stellen sponsern - die Förderung durch eine Ebene schließt die Förderung durch eine andere aus. Das ist jedoch stark von den einzelnen Förderstellen abhängig und sollte am Besten dort nachgefragt werden.

 

a) Kommunale Förderungen sind individuell, liegen aber etwa bei 1-2 Euro pro Tag/Teilnehmer und sind meist problemloser zu erreichen als andere Fördermittel. Zumeist sollte man jedoch die Begegnung im Vorfeld anmelden und danach die Formulare einreichen. Genauere Informationen über Förderhöhe und -richtlinien gibt es bei den Servicebüros der zuständigen Kommunen. Förderungen des Kreises sind über die Kreisjugendämter zu erfragen. Ansonsten gelten die gleichen Vorraussetzungen wie für die kommunalen Mittel. Falls Ihr Kontakt mit einer offiziellen Partnerstadt Eures Heimatortes aufnehmen wollt, gibt es unter u.U. Vereine, die deshalb Eure Maßnahme finanziell fördern (sogenannte „Partnerschaftsvereine“).

 

b) Das Land Baden-Württemberg vergibt Fördergelder durch den Landesjugendplan, dafür ist das Bundesministerium für Kultus, Jugend und Sport zuständig. Bewerbungsschluss ist jeweils der 01.02. des jeweiligen Jahres. Die Partnerregionen und -länder werden dabei verstärkt gefördert. Darüber hinaus gibt es allerdings nur da Förderung, wo durch den Bundesjugendplan (siehe c) keine Zuschüsse gegeben werden. Dieses Zuschussverfahren läuft über den Landesverband.

 

c) Der Bund fördert internationale Begegnungen durch denKinder- und Jugendplan des Bundes. Anträge müssen über die Landesgeschäftsstelle und das Generalsekretariat gestellt werden (das Verfahren nennt sich „Zentralstellenverfahren“). Die Landesgeschäftsstelle berät und hält Formulare und Richtlinien bereit. Anträge müssen bis spätestens 15. November des Vorjahres  im Landesverband vorliegen, teilweise auch schon bis Mitte September des Vorjahres. Das Verfahren stellt hohe Ansprüche an den abschließenden Verwendungsnachweis - erkundigt Euch vorab genau, welche Anforderungen Antrag und Verwendungsnachweis erfüllen müssen.

 

d) Die EU unterstützt Jugendbegegnungen durch das Programm „Jugend für Europa“ (JFE). Dadurch können sowohl Vor- und Nachbereitungstreffen als auch Teamerweiterbildungen bezahlt werden. Anträge können direkt über JFE gestellt werden.  Weitere Infos sowie Formulare dazu gibt es unter:

Jugend für Europa

Hochkreuzallee 20, 53175 Bonn

Tel.:0228/ 95060   Fax: 0228/ 9506222

www.webforum-jugend.de

Mail: jfe@ijab.de

 

Gerne berät Euch Andrea Vent (Telefon 0711/5505-197) im Landesverband, welche Fördermöglichkeiten für Eure Pläne infrage kommen.

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