Erste Hilfe-Schulkurse
Nach einem Ausschreibungsverfahren des Bundesministeriums des Innern bzw. des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Bonn - Bad Godesberg) hat für Baden-Württemberg ausschließlich das Deutsche Rote Kreuz, zunächst für die Jahre 2005-2007, das Recht und die Pflicht zugesprochen bekommen, die Lehrgänge in „Medizinischer Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten“ durchzuführen. Die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten ist als Förderungszweck in §18 des Zivilschutzgesetzes genannt.
Das Rote Kreuz hat damit exklusiv die Aufgabe übernommen an den allgemein bildenden Schule in Baden-Württemberg kostenlose Lehrgänge in medizinischer Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten für Jugendliche im Alter von 10-16 Jahren, jedoch mit Schwerpunkt in der 8./9. Jahrgangsstufe, abzuhalten.
Definiertes Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmern Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für Notsituationen, in denen sie zunächst auf sich allein gestellt sind, zu vermitteln, Qualifikationen zu entwickeln und daraus resultierendes, kompetentes Verhalten in gegenwärtigen und zukünftigen Lebenssituationen zu begründen und deren Umsetzung zu fördern.
Weitere Fakten zu den Lehrgängen entnehmen Sie bitte dem
Flyer.